25.09.2026

Aufstieg durch Bildung – Durchlässig von der Kita bis in die Wissenschaft

Präambel
Bildung ist der Schlüssel zu Aufstieg, Wohlstand und Teilhabe. Als Liberale sind wir überzeugt: Über den Lebensweg eines Menschen sollen seine Leistung und seine Entscheidungen bestimmen. Nicht die Herkunft, nicht der Wohnort. Und schon gar nicht die Frage, ob jemand mit 19 oder mit 39 zum ersten Mal einen Hörsaal betritt.

Vieles davon haben Liberale längst beschlossen, wie verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung, Schulautonomie, die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung oder auch elternunabhängige Ausbildungsfinanzierung. Dieser Leitantrag setzt dort an, wo diese Beschlusslage endet, und stellt die Fragen, auf die es bislang keine liberale Antwort gibt: Wie kommt das Geld in der Kita beim Kind an statt bei der Struktur? Wie wird aus Schulautonomie auf dem Papier echte Ergebnisverantwortung? Was muss passieren, damit ein Studium neben dem Beruf an einer staatlichen Universität tatsächlich funktioniert – organisatorisch, rechtlich, finanziell? Warum ist Weiterbildung so teuer, und welche Regeln (nicht: welche Subventionen) machen sie bezahlbar? Und wie wird die Wissenschaft selbst zu einem Beruf, den man planen kann, statt zu einer Befristungskaskade mit ungewissem Ausgang?

Unsere Antwort ist nicht mehr Geld in alte Strukturen, sondern deren Umbau. Das heißt: Finanzierung, die dem Menschen folgt statt der Institution. Freiheit gegen Rechenschaft. Abschlüsse, die am Können hängen, nicht am Lernort. Preise, die durch Wettbewerb und Anrechenbarkeit sinken statt durch Zuschüsse. Verträge, die Planung erlauben statt Hinhaltung. Gerade Duisburg braucht diese Bildungspolitik dringender als fast jede andere Stadt in Deutschland: Stadt des Strukturwandels, Stadt einer der wichtigsten Aufstiegsuniversitäten des Landes und zugleich eine Stadt, in der überdurchschnittlich viele Menschen ohne formalen Abschluss leben.

Lagebild

1. Frühkindliche Bildung: Das Geld erreicht die Struktur, nicht das Kind

In Duisburg ist der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf bei der Schuleingangsuntersuchung überdurchschnittlich hoch, zugleich fehlen Kita-Plätze. Das Kernproblem ist nicht allein die Mittelhöhe, sondern auch der Mittelweg: Die Kita-Finanzierung fließt als Objektförderung an Träger und Gruppenstrukturen. Ob ein Angebot entsteht, entscheidet die Trägerplanung – nicht die Nachfrage der Familien. Eltern haben faktisch keine Wahlmacht, Anbieter mit besserer Qualität wachsen nicht schneller als schlechtere, und wo Plätze fehlen, kann kein neuer Anbieter einfach in die Lücke stoßen. Hamburg zeigt mit seinem Kita-Gutscheinsystem seit über zwei Jahrzehnten, dass Subjektfinanzierung funktioniert: Das Geld folgt dem Kind, Eltern wählen die Einrichtung, das Angebot folgt der Nachfrage.

2. Schule: Autonomie ohne Ergebnisverantwortung ist nur ein Wort

Dass Schulen mehr Freiheit brauchen, ist liberale Beschlusslage. Dass Ressourcen der Aufgabenschwere folgen müssen, hat die FDP-geführte Schulpolitik in NRW mit schulscharfem Sozialindex und Talentschulen selbst begonnen. Was fehlt, ist der nächste Schritt: ein rechtlicher Status, mit dem eine Schule wirklich aus der Detailsteuerung austreten kann – volles Budget, volle Personalhoheit, freie Unterrichtsorganisation –, verbunden mit Rechenschaft über Ergebnisse. Und es fehlt eine Mittelzuweisung, die nicht nur Belastung ausgleicht, sondern Fortschritt belohnt: Heute wird eine Schule, die ihre Schüler in schwieriger Lage zwei Lernjahre nach vorn bringt, finanziell genauso behandelt wie eine, die verwaltet. Der Sprachförderbedarf, der in Duisburg schon bei der Schuleingangsuntersuchung überdurchschnittlich ist, verschwindet zudem nicht mit der Einschulung – in der Grundschule fehlt aber ein verbindlicher Mechanismus, ihn aufzugreifen: Ob ein Kind, dessen Deutsch für den Fachunterricht nicht reicht, gefördert wird, hängt vom Zufall des Angebots ab, nicht von einer klaren Regel. Der Lehrermangel trifft derweil die Schulen am härtesten, die ihn sich am wenigsten leisten können – ohne dass Bezahlung oder Beförderung einen Anreiz setzen, gerade dort zu unterrichten.

3. Berufliche Bildung und Anerkennung: Duisburgs ungehobenes Potenzial

Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist beschlossen – praktisch scheitert sie an Verfahren. Der Übergang von der Ausbildung ins Studium hängt vom Wohlwollen einzelner Prüfungsausschüsse ab. Und ein spezifisch Duisburger Befund kommt hinzu: In kaum einer deutschen Großstadt leben so viele Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die hier nicht oder nur nach jahrelangen Anerkennungsverfahren arbeiten dürfen. Jeder nicht anerkannte Meister, Techniker oder Pfleger ist ein doppelter Verlust – für den Menschen und für eine Stadt im Fachkräftemangel.

4. Studieren neben dem Beruf: Die öffentliche Universität ist nicht im Markt

Rund 63 Prozent aller Studenten arbeiten neben dem Studium (22. Sozialerhebung), und die Gruppe der Berufstätigen, die sich akademisch weiterqualifizieren wollen, wächst. Das NRW-Hochschulgesetz verlangt in § 62a lediglich, dass ein Teilzeitstudium möglich sein soll – an der Universität Duisburg-Essen heißt das: identisches Vollzeitcurriculum, gestreckt auf die doppelte Semesterzahl, ohne Abend-, Wochenend- oder digitale Formate, mit Veranstaltungen über die ganze Woche. Wer Vollzeit arbeitet, kann das nicht wahrnehmen. Zugleich ist ein ehrlich eingeschriebenes Teilzeitstudium nicht BAföG-förderfähig – die Regelung bestraft Ehrlichkeit. Private Anbieter wie die FOM bedienen die Zielgruppe längst. Dass Berufstätige auf private Anbieter ausweichen müssen, weil die öffentliche Universität kein taugliches Format anbietet, ist ein Angebotsversagen der öffentlichen Hand.

Grundsätzlicher noch: Das deutsche Hochschulrecht koppelt den Abschluss an den Lernweg. Wer sich Kompetenzen im Beruf, im Selbststudium oder bei einem anderen Anbieter erarbeitet hat, kann sie an einer Universität nicht einfach prüfen lassen – anders als beim Externenabitur oder der Externenprüfung im Handwerk. Die Universität zertifiziert somit Anwesenheit und nicht das reine Können.

5. Weiterbildung: zu teuer, zu intransparent, zu wenig anrechenbar

Weiterbildende Masterstudiengänge und Zertifikatsprogramme staatlicher Hochschulen kosten regelmäßig vier- bis fünfstellige Beträge – auch, weil das europäische Beihilferecht Hochschulen zwingt, wissenschaftliche Weiterbildung als wirtschaftliche Tätigkeit zu Vollkosten zu kalkulieren. Der private Markt ist groß, aber intransparent, und Weiterbildungsleistungen sind kaum auf spätere Studiengänge anrechenbar – jeder Euro und jede Stunde zählen nur einmal. Die Antwort hierauf ist aber auch nicht, Weiterbildung billiger zu machen und so private Anbieter mit subventionierten Staatsangeboten zu verdrängen, sondern vielmehr dem einzelnen Nachfragemacht zu geben, jeden Bildungsbaustein mehrfach verwertbar zu machen und durch Transparenz den Preiswettbewerb zu erzwingen, den ein unübersichtlicher Markt heute verhindert.

6. Promotion und Wissenschaftskarrieren: Vollzeitaufgabe, Teilzeitvertrag, Einbahnstraße

Über 90 Prozent des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals unter 45 Jahren an Universitäten sind befristet beschäftigt. Promotionsstellen werden – vor allem außerhalb von MINT – regelmäßig mit 50 bis 65 Prozent einer Vollzeitstelle ausgeschrieben, bei faktischer Vollzeitbelastung. Das kommt einer stillen Auslese nach Elternhaus gleich. Wer nach der Promotion bleibt, läuft in eine Reihe befristeter Postdoc-Verträge mit einem einzigen Ausgang – der Professur – oder dem erzwungenen Ausstieg jenseits der 40. Karrierewege wie Lecturer oder Senior Researcher, in angelsächsischen Systemen selbstverständlich, existieren kaum, obwohl die Daueraufgaben längst da sind.

Der im Mai 2026 vorgelegte Referentenentwurf zur WissZeitVG-Novelle belässt die Höchstbefristungsdauer bei sechs Jahren je Phase und stellt die Strukturfrage nicht – der Wissenschaftsrat hat demgegenüber eine erhebliche Ausweitung unbefristeter Stellen unterhalb der Professur empfohlen. Entscheidend ist die Ebene der Abhilfe: Eine einzelne Universität, die freiwillig nur Vollzeitstellen ausschreibt, kann bei gleichem Budget weniger Stellen anbieten und verliert im Kennzahlenvergleich. Es liegt ein Kollektivhandlungsproblem vor – die Regel muss auf Bundes- und Landesebene gesetzt werden.

7. Wissenschaftliches Publizieren: Der Steuerzahler zahlt dreimal

Das wissenschaftliche Publikationswesen ist das teuerste Monopol, über das kaum jemand spricht. Öffentlich finanzierte Forscher produzieren Ergebnisse, begutachten sie gegenseitig unentgeltlich (Peer Review) – und treten die exklusiven Verwertungsrechte anschließend kostenlos an kommerzielle Großverlage ab, weil deren Zeitschriften über das Reputationssystem der Wissenschaft den Karrierewert einer Publikation bestimmen. Die Verlage lizenzieren dieselben Ergebnisse dann gegen hohe Gebühren an die Bibliotheken der Hochschulen zurück, wo stattdessen Open Access über Publikationsgebühren (APCs) erkauft wird, zahlt wieder die öffentliche Hand. Der Steuerzahler finanziert so dreimal: die Forschung, die Begutachtung und den Rückkauf des Zugangs. Das ist kein Marktversagen, sondern ein staatlich mitverursachtes Monopolproblem – die Marktmacht der Verlage beruht auf exklusiven Rechten an Ergebnissen, die die öffentliche Hand bezahlt hat.

Die fachliche Antwort liegt vor: Der Wissenschaftsrat hat 2022 empfohlen, Open Access zum Standard zu machen und Verlage zu Publikationsdienstleistern ohne exklusive Rechte werden zu lassen, die im Wettbewerb um den besten Service konkurrieren. Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2023 Schlussfolgerungen angenommen, die ein gemeinnütziges, wissenschaftsgeleitetes Publikationsmodell ohne Kosten für Autoren und Leser (Diamond Open Access) unterstützen – Zeitschriften also, die von den Fachgemeinschaften selbst getragen werden – und die europäische Publikationsplattform Open Research Europe stärken. EU-Projekte wie DIAMAS und CRAFT-OA bauen die Infrastruktur dafür bereits auf. Was fehlt, ist der politische Wille, diese Empfehlungen konsequent umzusetzen – und die Einsicht, dass hier Milliarden an Bibliotheks- und Publikationskosten gebunden sind, die in Lehre und Forschung fehlen.

8. Duisburg: drei Hochschulen, kaum Miteinander

Mit der UDE (rund 42.000 Studenten), der FOM (spezialisiert auf berufsbegleitendes Studieren, Hochschulzentrum in Duisburg-Neudorf) und der IU (größte Hochschule Deutschlands, duale und Fernformate am Standort) hat Duisburg drei Hochschulen mit komplementären Stärken – Forschungstiefe, Praxisnähe, digitale Lehrinfrastruktur –, die weitgehend nebeneinander arbeiten: keine systematische gegenseitige Anerkennung, keine gemeinsamen Lehrveranstaltungen, keine hochschulübergreifende Gründungsförderung. Gerade für bezahlbare Weiterbildung ist das eine verschenkte Chance: Ein gemeinsamer, gegenseitig anrechenbarer Weiterbildungsraum würde das Angebot vergrößern, ohne dass eine einzige neue Institution gebaut werden müsste.

Bei der Gründungsförderung des Landes kommt ein doppeltes Problem hinzu. Erstens: Das Gründungsstipendium.NRW – mit 1.200 Euro monatlich das niedrigschwelligste Gründungsinstrument des Landes – wird faktisch beendet: Die Jurysitzungen sind seit dem 1. April 2026 „aufgrund der hohen Nachfrage“ pausiert, Anträge sind nur noch bis zum 30. September 2026 möglich. Ein Programm, das wegen seines Erfolgs gestoppt wird, ist das Lehrstück verfehlter Stop-and-go-Förderpolitik. Gründer, die ihre Existenzplanung auf eine zugesagte Förderlandschaft gestützt haben, stehen vor verschlossenen Türen. Zweitens: Die hochschulbezogene Gründungsförderung des Landes war von Beginn an ein geschlossener Club. Vom Programm „Exzellenz Start-up Center.NRW“ profitierten sechs Universitäten – Aachen, Bochum, Dortmund, Köln, Münster, Paderborn –, während die UDE, größte Universität des Ruhrgebiets, lediglich mit einem Einzelvorhaben bedacht wurde. Der Nachfolgewettbewerb „Start-up Center.NRW“ steht zwar formal auch staatlich anerkannten privaten Hochschulen offen, war aber ein einmaliges Zeitfenster mit Einreichungsfrist Ende 2024. Für Duisburg heißt das: Drei Hochschulen mit Gründungspotenzial, aber keine strukturelle Landesförderung – und das in der Stadt, die den Strukturwandel am nötigsten hat.

Forderungen

Der Kreiskongress möge beschließen:

A. Frühkindliche Bildung: Das Geld folgt dem Kind

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf:

  1. Die Kita-Finanzierung nach dem KiBiz schrittweise von der Objekt- auf eine Subjektfinanzierung umzustellen: Nach Hamburger Vorbild erhalten Eltern einen Kita-Gutschein, dessen Wert sich nach Betreuungsumfang und Förderbedarf des Kindes bemessen – einschließlich eines erhöhten Gutscheinwerts bei festgestelltem Sprachförderbedarf. Das Geld folgt dem Kind, Eltern wählen die Einrichtung, Angebot entsteht dort, wo Nachfrage ist. Bestehende Landesmittel werden umgelenkt, nicht aufgestockt.
  2. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu echter Chancengerechtigkeit. Ob ein Kind erfolgreich in die Schule startet, darf nicht von Herkunft oder Elternhaus abhängen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung verpflichtend zu gestalten. Gerade für Kinder, die zu Hause wenig oder kein Deutsch sprechen, ist dieses Jahr entscheidend, um die sprachlichen und sozialen Grundlagen für einen gelingenden Bildungsweg zu legen. Ein verbindliches Vorschuljahr sorgt dafür, dass alle Kinder mit vergleichbaren Startvoraussetzungen in die Grundschule kommen, entlastet die Lehrkräfte und stärkt von Anfang an Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Flankiert werden muss die Kita-Pflicht durch verbindliche Sprachstandserhebungen, gezielte Sprachförderung sowie einen konsequenten Ausbau von Kita-Plätzen und Fachkräften, damit das Angebot überall in der notwendigen Qualität zur Verfügung steht.
  3. Ein öffentliches Qualitätsregister für Kindertageseinrichtungen einzuführen, das Fachkraft-Kind-Schlüssel, Sprachförderkonzept, Öffnungszeiten und Ausfallquoten je Einrichtung vergleichbar macht um Wahlfreiheit wirklich zu ermöglichen.
  4. Kommunale Jugendämter sollen ein verbindliches Rahmenkonzept für Qualitätsstandards und Mindestöffnungszeiten festlegen und diese aktiv überwachen. Weiterhin sollen die Jugendämter als anonyme Anlaufstelle für Probleme mit Tageseltern dienen, die die Maßgaben der Rahmenbedingungen brechen.
  5. Gründungen freier und betrieblicher Träger zu entbürokratisieren, damit im Gutscheinsystem neue Anbieter in Versorgungslücken stoßen können – unter Zuhilfenahme eines verbindlichen Genehmigungsfahrplans von höchstens sechs Monaten.

B. Schule: Freiheit gegen Rechenschaft, Belohnung für Fortschritt

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Landtag auf:

  1. Einen Opt-out-Status „Freie staatliche Schule“ im Schulgesetz NRW zu schaffen: Jede öffentliche Schule kann auf Beschluss von Schulkonferenz und Schulträger aus der ministeriellen Detailsteuerung austreten und erhält ihr vollständiges Budget – einschließlich der Personalmittel – zur eigenen Bewirtschaftung, mit voller Personalhoheit der Schulleitung und freier Unterrichtsorganisation. Im Gegenzug verpflichtet sie sich auf überprüfbare Lernzielvereinbarungen. Werden diese wiederholt verfehlt, fällt die Schule in die Regelsteuerung zurück.
  2. Die schulbaulichen Vorgaben des Landes – Bauordnung NRW und die einschlägigen Schulbau-Vorgaben – so zu öffnen, dass Schulen auf Beschluss der Schulkonferenz in Hinblick auf ihre Raum- und Sanitärkonzepte selbst mitbestimmen können und auch innovative Planungskonzepte berücksichtiget werden können.
  3. Die sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung um eine Fortschrittskomponente zu erweitern: Ein Teil der zusätzlichen Mittel bemisst sich künftig am gemessenen Lernzuwachs der Schüler (Vergleich der Lernstandserhebungen im Längsschnitt), nicht am absoluten Leistungsniveau. Eine Schule in schwieriger Lage, die ihre Schüler weiter nach vorn bringt als der Landesschnitt, erhält mehr – unabhängig davon, auf welchem Niveau sie startet.
  4. Den Lehrerberuf an Schulen in herausfordernder Lage gezielt attraktiver zu machen – durch Zulagen, Entlastungsstunden und bevorzugte Beförderungsperspektiven für Lehrer, die dort mehrere Jahre unterrichten – und im Gegenzug die Erkenntnisse des Talentschulversuchs als Regelinstrument zu verstetigen, statt sie auslaufen zu lassen.
  5. Adaptive, KI-gestützte Lernstandsdiagnostik und Fördersoftware als reguläres Lernmittel zuzulassen und aus den bestehenden Lernmittel- und Digitaletats zu finanzieren: Jeder Schüler erhält eine laufende, individuelle Diagnose seines Lernstands, jeder Lehrer wird von Korrektur- und Diagnosearbeit entlastet. Wartung und Betrieb der Schul-IT werden dauerhaft aus der Regelfinanzierung bestritten statt aus immer neuen Einmalprogrammen.
  6. Verbindliche Sprachförderung Deutsch auch in der Grundschule zu verankern: Stellt der Lehrer einen Sprachförderbedarf fest, wird die Teilnahme an zusätzlicher Deutschförderung für den Schüler verpflichtend – unabhängig von Herkunft oder Erstsprache. Die Feststellung erfolgt niederschwellig durch die pädagogische Einschätzung des Lehrers, gestützt auf die laufende Lernstandsdiagnostik nach Forderung 7, ohne gesondertes Verwaltungsverfahren. Sprachförderung endet nicht mit der Einschulung: Wer die Bildungssprache Deutsch nicht sicher beherrscht, kann keinem Fachunterricht folgen – verpflichtende Förderung ist deshalb kein Eingriff, sondern die Voraussetzung jeder weiteren Chance.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Stadt Duisburg als Schulträger auf:

  1. Den Schulsanierungs- und Schulbaustau offensiv abzuarbeiten: transparente Prioritätenliste nach Zustand und Schülerzahlentwicklung, serielle und modulare Bauweisen, gebündelte Vergaben und feste jährliche Sanierungsbudgets – wobei bei Neubau und Sanierung die von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen Raum- und Sanitärkonzepte berücksichtigt werden.

C. Berufliche Bildung und Anerkennung: Verfahren statt Versprechen

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern Bund und Land auf:

  1. Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen radikal zu beschleunigen: vollständig digitales Verfahren mit verbindlicher Entscheidungsfrist von drei Monaten, Rechtsanspruch auf Teilanerkennung mit klar definierter Nachqualifizierung statt Ablehnung im Ganzen, und die Möglichkeit, fehlende Nachweise durch praktische Kompetenzprüfungen bei IHK und HWK zu ersetzen.
  2. Die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen beim Hochschulzugang und auf Studienleistungen landesweit einheitlich, transparent und digital abrufbar zu regeln – mit Rechtsanspruch auf eine Anerkennungsentscheidung binnen acht Wochen, damit der Weg von der Ausbildung ins Studium nicht länger vom Wohlwollen einzelner Prüfungsausschüsse abhängt.
  3. Das Kofinanzierungsprinzip des Deutschlandstipendiums – hälftig privat, hälftig öffentlich – auf berufliche Aufstiegsfortbildung und berufsbegleitendes Studium auszuweiten, statt neue vollstaatliche Fördertöpfe zu schaffen. Die beschlossenen Instrumente der individuellen Bildungsfinanzierung – steuerliche Gleichbehandlung der Erstausbildung, Bildungssparen über ein Freiraumkonto, elternunabhängige Förderung – bekräftigen wir und fordern ihre zügige Umsetzung.

D. Studieren neben dem Beruf: verbindlich im Land, geprüft nach Können

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Landtag auf:

  1. Den gesetzlichen Auftrag in § 62a HG NRW zu einem verbindlichen Umsetzungsauftrag weiterzuentwickeln: Hochschulen werden verpflichtet, in nachfragestarken Fächern echte berufsbegleitende Studienformate mit Abend-, Wochenend- und Digitalkomponenten anzubieten – nicht lediglich eine zeitliche Streckung des Vollzeitstudiums, wobei das konkrete „Wie“ explizit außen vor gelassen wird.
  2. Ein hochschulisches Externenprüfungsrecht im Hochschulgesetz NRW zu verankern: Wer die Kompetenzen eines Studiengangs nachweislich besitzt – gleich ob aus Berufspraxis, Selbststudium, Weiterbildung oder dem Studium bei einem anderen Anbieter –, erhält das Recht, die Modul- und Abschlussprüfungen einer staatlichen Hochschule gegen kostendeckende Gebühr abzulegen und den Abschluss zu erwerben. Was beim Externenabitur und in der Meisterprüfung selbstverständlich ist, darf an der Hochschule kein Tabu sein: Der Abschluss gehört an das Können, nicht an den Lernort. Dasselbe Prinzip gilt nach innen: Bei gleichen Kompetenzzielen eines Moduls sollen Prüfungsordnungen unterschiedliche Prüfungsformen gleichwertig zulassen – damit Kompetenz und Beherrschung eines bestimmten Formats im Vordergrund steht.
  3. Die Weiterbildungsordnungen so anzupassen, dass Bildungsurlaub nach dem AWbG NRW auch für Prüfungsphasen berufsbegleitender Studiengänge genutzt werden kann.
  4. Nachteilsausgleiche für neurodivergente und chronisch erkrankte Studierende landesweit zu entbürokratisieren: Eine vorliegende fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnose genügt als Nachweis, ohne dass für jeden Antrag hochschuleigene Formulare oder zusätzliche Bescheinigungen beizubringen sind; dauerhaft anerkannte Beeinträchtigungen müssen nicht in wiederkehrenden Abständen vollständig neu nachgewiesen werden, solange sich an der Diagnose nichts geändert hat. Über Anträge soll dann binnen vier Wochen entschieden werden müssen.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern den Bundesgesetzgeber auf:

  1. Das BAföG teilzeitfähig zu machen: Teilzeitstudiengänge werden anteilig in die Förderfähigkeit einbezogen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die geltende Regelung Ehrlichkeit bestraft, weil formell Vollzeiteingeschriebene den Anspruch behalten und ehrlich eingeschriebene Teilzeitstudenten ihn verlieren.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Universität Duisburg-Essen auf, als größte Universität der Region voranzugehen:

  1. Schon vor einer Landesregelung echte berufsbegleitende Formate zu schaffen – Abend- und Wochenendveranstaltungen, hybride Lehre, systematische Vorlesungsaufzeichnungen, berufskompatible Prüfungstermine –, erprobt über Pilotfakultäten. Dazu gehört, dass die UDE ihre hochschulgesetzliche Autonomie nutzt und außerhalb von Laboren, Praktika und Exkursionen auf Anwesenheitspflichten verzichtet: Bewertet wird, was jemand kann, nicht wo er sitzt – für Berufstätige ist ein berufsbegleitendes Format mit Anwesenheitspflicht ein Widerspruch in sich. Ergänzt wird das um eine zentrale, auch digital und in den Abendstunden erreichbare Beratungsstelle für berufsbegleitend Studierende sowie Kooperationsmodelle mit Duisburger Arbeitgebern und Alumni für Freistellungen, flexible Arbeitszeiten und Praxisbezüge im Studium.

E. Weiterbildung bezahlbar machen: faire Regeln statt Subvention

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern den Bundesgesetzgeber und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf:

  1. Die beihilfe- und haushaltsrechtlichen Spielräume so auszuschöpfen und auf europäischer Ebene zu erweitern, dass staatliche Hochschulen wissenschaftliche Weiterbildung nicht künstlich verteuern müssen: Die Trennungsrechnung wird praxistauglich ausgestaltet, Gemeinkosten werden fair umgelegt, und Weiterbildung, die auf reguläre Studiengänge anrechenbar ist, wird dem hoheitlichen Bildungsauftrag zugeordnet um einen fairen Preis durch faire Regeln zu schaffen.
  2. Mikro-Credentials zum Standard zu machen: kleinteilige, zertifizierte Weiterbildungsbausteine mit ECTS-Bewertung, die hochschul- und trägerübergreifend stapelbar und verbindlich auf Zertifikate, Bachelor- und Masterstudiengänge anrechenbar sind – und das einklagbar. Wer sich weiterbildet, bezahlt jede Kompetenz so nur einmal. Zusammen mit dem Externenprüfungsrecht senkt das die effektiven Kosten des lebenslangen Lernens stärker als jede Subvention.
  3. Verbindliche Ergebnistransparenz als Bedingung öffentlicher Anerkennung: Anbieter, die staatliche Zertifizierung oder Anerkennung ihrer Abschlüsse wollen, veröffentlichen Preise, Abschlussquoten und Arbeitsmarktergebnisse in maschinenlesbarer, vergleichbarer Form um einen Preiswettbewerb zu durch Transparenz zu fördern.
  4. Das Aufstiegs-BAföG auf weitere Fortbildungsgänge und berufsbegleitende akademische Formate zu öffnen, bevor neue Förderinstrumente geschaffen werden.

F. Promotion und Wissenschaftskarrieren: die Regel gehört ins Gesetz, nicht in den Appell

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern den Bundesgesetzgeber auf:

  1. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz grundlegend zu reformieren, statt es kleinteilig fortzuschreiben: ein gesetzlicher Mindestbeschäftigungsumfang für Qualifizierungsstellen, der Teilzeitverträge für Vollzeitaufgaben flächendeckend beendet, verbindliche Mindestvertragslaufzeiten in der Promotionsphase, orientiert an der angestrebten Promotionsdauer und in der Postdoc-Phase der Grundsatz, dass eine weitere Befristung nach der Promotion nur noch mit verbindlicher Entfristungsperspektive zulässig ist. Diese Mindeststandards sind kein Widerspruch zur Hochschulautonomie, sondern ihre Voraussetzung: Sie verhindern, dass die Hochschule bestraft wird, die freiwillig anständige Verträge anbietet.
  2. In der Projektförderung des Bundes (DFG, BMFTR, Ressortforschung) Vollzeitstellen für Doktoranden als Regelkalkulation vorzusehen, damit die Finanzierungslogik ehrliche Verträge belohnt statt Teilzeitkalkulationen zu erzwingen.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Bundesregierung auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene für ein wettbewerbliches wissenschaftliches Publikationswesen einzusetzen:

  1. Das Verlagsmonopol an öffentlich finanzierter Forschung zu beenden: Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung werden mit Veröffentlichung unmittelbar frei zugänglich (Open Access als Fördervoraussetzung), und das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz wird so gestärkt, dass Autoren die angenommene Fassung ohne Embargofrist frei zugänglich machen dürfen – die Verwertungsrechte an steuerfinanzierter Forschung verbleiben beim Autor und der Allgemeinheit, nicht exklusiv beim Verlag. Verlage konkurrieren künftig als Publikationsdienstleister über Qualität und Preis ihrer Dienstleistung, nicht über exklusive Rechte an fremder Arbeit – im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2022.
  2. Den Aufbau eines europäischen, wissenschaftsgeleiteten Publikationssystems entlang der EU-Ratsschlussfolgerungen vom Mai 2023 voranzutreiben: gemeinnützige, von den Fachgemeinschaften selbst getragene Zeitschriften und Plattformen ohne Gebühren für Autoren und Leser (Diamond Open Access), gestützt auf gemeinsame europäische Infrastruktur wie Open Research Europe und die laufenden EU-Infrastrukturprojekte. Der Staat soll dabei die neutrale Infrastruktur betreiben, auf der Fachgemeinschaften ihre Journals in eigener Verantwortung führen, und entzieht dem Monopol die Grundlage, indem Berufungs- und Evaluationsverfahren die Qualität der Arbeit bewerten statt den Namen der Zeitschrift. Die dadurch frei werdenden Bibliotheks- und Publikationsmittel verbleiben den Hochschulen für Lehre und Forschung.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Landtag auf:

  1. Die Vergabe von Landesmitteln daran zu knüpfen, dass landesfinanzierte Promotionsstellen grundsätzlich in Vollzeit ausgeschrieben werden – mit Abweichungen nach unten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Doktoranden.
  2. Im Hochschulgesetz NRW und in den Hochschulverträgen Karrierewege unterhalb der Professur zu ermöglichen: eigenständige unbefristete Personalkategorien (Lecturer, Senior Researcher, Wissenschaftsmanager), ausgebaute Tenure-Track-Verfahren und verpflichtende Dauerstellenkonzepte der Hochschulen – gesteuert über Zielvereinbarungen und Transparenzpflichten, nicht über Detailvorgaben. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung: Mittel, die heute in Kettenbefristungen für Daueraufgaben fließen, werden in Dauerstellen überführt. Dazu gehört, auslaufende Landesprogramme in die Grundfinanzierung zu überführen statt Nachfolgeprogramme aufzulegen – verlässliche Grundfinanzierung ist die Voraussetzung dafür, dass Hochschulen überhaupt unbefristet einstellen können.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Universität Duisburg-Essen auf, die neuen Spielräume als Erste zu nutzen:

  1. Bereits vor einer Bundes- und Landesregelung Promotionsstellen aus Grund- und Landesmitteln grundsätzlich in Vollzeit auszuschreiben, Erstverträge über die realistische Promotionsdauer des Fachs (in der Regel mindestens drei, im Normalfall vier Jahre) abzuschließen, Kettenverträge unter einem Jahr zu beenden und ein Dauerstellenkonzept für Lehre, Laborbetrieb und Forschungsdatenmanagement vorzulegen.
  2. Berufsbegleitende und duale Promotionsformate gemeinsam mit Unternehmen der Region zu entwickeln (Industriepromotion): Der Arbeitgeber trägt Freistellung und Finanzierung, die UDE verantwortet wissenschaftliche Betreuung und Qualitätssicherung.

G. Bildungsstandort Duisburg: drei Hochschulen, ein Weiterbildungsraum

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Universität Duisburg-Essen, die FOM Hochschule und die IU Internationale Hochschule auf – und die Stadt Duisburg, diesen Prozess aktiv zu moderieren:

  1. Einen „Weiterbildungsraum Duisburg“ zu schaffen: Kooperationsvereinbarungen über gegenseitige Anerkennung von Studien- und Weiterbildungsleistungen, gemeinsame Mikro-Credential-Kataloge, wechselseitige Öffnung von Lehrveranstaltungen und den Zugang berufsbegleitend Studierender aller Hochschulen zur Forschungsinfrastruktur der UDE. Die komplementären Stärken – Forschungstiefe der UDE, Praxisnähe und Arbeitgebernetzwerke der FOM, digitale Lehrinfrastruktur der IU – vergrößern das bezahlbare Angebot, ohne dass eine neue Institution entsteht.
  2. Ein hochschulübergreifendes Gründerprogramm aufzulegen, das Studenten und Wissenschaftler aller drei Hochschulen zusammenbringt und die Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft schafft, die der Strukturwandel erfordert.

Die Jungen Liberalen Duisburg fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf:

  1. Den faktischen Förderstopp beim Gründungsstipendium.NRW zu beenden und ehrlich zu kommunizieren: Wenn das Budget die Nachfrage nicht deckt, ist die Antwort ein transparentes Qualitätsauswahlverfahren – nicht eine als „Bearbeitungspause“ getarnte Streichung, die Gründer in laufender Existenzplanung im Regen stehen lässt. Das Stipendium wird verstetigt und weiterentwickelt: Auswahl streng nach Qualität der Gründungsidee und schrittweiser Umbau zu einem Hebelmodell, bei dem private Ko-Investments von Business Angels und Wagniskapitalgebern die Landesförderung ergänzen und mittelfristig ersetzen. Verlässlichkeit ist die wichtigste Währung der Gründungspolitik: Stop-and-go-Förderung zerstört mehr Vertrauen, als jedes Programm aufbauen kann.
  2. Die hochschulbezogene Gründungsförderung des Landes hochschulform-neutral und dauerhaft wettbewerblich zu vergeben: Alle Hochschulen im Sinne des HG NRW und alle nach dem HG NRW staatlich anerkannten Hochschulen – ausdrücklich einschließlich privater Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften – können sich in wiederkehrenden Ausschreibungsrunden bewerben, statt dass ein einmalig ausgewählter Club von sechs Universitäten dauerhaft privilegiert wird. Hochschulübergreifende Konsortien – wie ein gemeinsamer Antrag von UDE, FOM und IU für den Gründungsstandort Duisburg – sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Der Staat fördert Gründungskultur dort, wo sie entsteht – nicht dort, wo sie schon immer gefördert wurde. Über die Vergabe entscheidet die Qualität des Konzepts, nicht die Trägerschaft der Hochschule.

Begründung

Warum dieser Antrag dort ansetzt, wo die Beschlusslage endet

Verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung, Schulautonomie, die steuerliche Gleichbehandlung von Bildungsinvestitionen, Bildungssparen und elternunabhängige Förderung sind beschlossene liberale Positionen; der schulscharfe Sozialindex und die Talentschulen sind Errungenschaften FDP-geführter Schulpolitik in NRW. Dieser Leitantrag doppelt das nicht, sondern liefert die jeweils nächste Stufe: das Finanzierungsmodell zur beschlossenen Kita-Qualität, den Rechtsstatus zur beschlossenen Schulautonomie, die Fortschrittskomponente zum eingeführten Sozialindex, das Verfahren zur beschlossenen Gleichwertigkeit, das Prüfungsrecht zur beschlossenen Durchlässigkeit und die Preismechanik zum beschlossenen lebenslangen Lernen.

Subjektfinanzierung in der Kita: Wahlfreiheit ist Qualitätspolitik

Objektförderung finanziert Strukturen und hofft auf Qualität; Subjektfinanzierung finanziert Kinder und erzwingt Qualität über Wahlentscheidungen. Der erhöhte Gutscheinwert bei Sprachförderbedarf lenkt Mittel automatisch dorthin, wo die Aufgabe am größten ist – ohne Antragsbürokratie, ohne Fördertopf. Das Hamburger Kita-Gutscheinsystem zeigt seit über zwanzig Jahren, dass das Modell in einer deutschen Großstadt funktioniert. Das Qualitätsregister ist dabei kein Kontrollinstrument des Staates über Familien, sondern das Gegenteil: Es gibt Familien die Information, die Wahlfreiheit erst wirksam macht. Eine Umstellung kostet zunächst nichts – sie lenkt bestehende KiBiz-Mittel um.

Freie staatliche Schule und Fortschrittskomponente: der nächste Schritt nach der Autonomie-Rhetorik

Schulautonomie scheitert bisher daran, dass sie als Verwaltungslockerung gedacht wird statt als Statuswechsel. Der Opt-out-Status dreht die Logik um: Nicht das Ministerium entscheidet, wie viel Freiheit eine Schule verträgt, sondern die Schule entscheidet, ob sie Freiheit gegen Rechenschaft eintauschen will – mit einem klaren Rückfallmechanismus bei verfehlten Lernzielen. Das ist anspruchsvoller als jede bisherige Autonomie-Forderung, weil es Verantwortung real macht. Die Fortschrittskomponente ergänzt den Sozialindex um das, was ihm fehlt: einen Leistungsanreiz. Der Sozialindex gleicht Belastung aus – gemessen wird aber weiterhin nur, wo eine Schule steht, nicht, wie weit sie ihre Schüler gebracht hat. Wer Lernzuwachs im Längsschnitt belohnt, belohnt genau die Schulen, die in schwierigster Lage die beste Arbeit machen – und schafft erstmals einen finanziellen Grund, als ambitionierter Lehrer oder Schulleiter dorthin zu gehen. Beides zusammen kostet keine zusätzlichen Landesmittel: Es verändert die Verteilungslogik, nicht die Summe.

Berufsanerkennung: Fachkräftepolitik aus dem Bestand

Duisburg diskutiert über Fachkräftemangel und lässt zugleich Qualifikationen brachliegen, die längst in der Stadt sind. Ein Anerkennungsverfahren, das Jahre dauert und im Zweifel ganz ablehnt, ist kein Qualitätsschutz, sondern Verschwendung. Entscheidungsfrist, Rechtsanspruch auf Teilanerkennung mit definierter Nachqualifizierung und praktische Kompetenzprüfung statt Papiernachweis machen aus dem Anerkennungsrecht das, was es sein soll: eine Brücke in den Arbeitsmarkt, keine Mauer davor. Das ist konsequent liberal – geprüft wird Können, nicht Herkunft des Zeugnisses.

Externenprüfung und Mikro-Credentials: der Abschluss gehört an das Können

Das Hochschulwesen ist der letzte Bildungsbereich, in dem der Abschluss zwingend am Lernort hängt. Beim Abitur (Externenabitur) und in der beruflichen Bildung (Externenprüfung vor der Kammer) ist längst anerkannt: Wer das Können nachweist, erhält den Abschluss – gleich, wo er gelernt hat. Ein hochschulisches Externenprüfungsrecht überträgt dieses Prinzip auf Bachelor und Master. Es öffnet Berufstätigen, Selbstlernern und Absolventen privater Anbieter den Weg zum staatlichen Abschluss, diszipliniert über den Wettbewerbsdruck zugleich die Qualität und Preise der Lehre – und kostet den Staat nichts, weil die Prüfung gebührengedeckt ist. Zusammen mit verbindlich anrechenbaren Mikro-Credentials entsteht ein Bildungssystem, in dem jede erworbene Kompetenz zählt, egal auf welchem Weg sie erworben wurde. Konsequent zu Ende gedacht gilt das Prinzip auch innerhalb der Hochschule: Wer Externe nach Können statt Lernweg prüft, kann bei den eigenen Studenten weder auf starren Prüfungsformaten noch auf Anwesenheitspflichten bestehen, wo das Lernziel auch anders nachweisbar ist – bewertet wird Kompetenz, nicht Sitzpräsenz. Das senkt die Lebenszeitkosten von Bildung wirksamer als jeder Zuschuss – Nachfragemacht statt Gießkanne.

Weiterbildungspreis: Regeln reparieren, nicht Märkte fluten

Der Preis wissenschaftlicher Weiterbildung ist doppelt verzerrt: Die beihilferechtliche Vollkostenlogik lähmt das öffentliche Angebot, fehlende Vergleichbarkeit schwächt die Nachfrageseite. Die Antwort setzt an beiden Regeln an, ohne den Markt zu verzerren – faire Kalkulation und Gleichbehandlung aller Anbieter statt Preisdumping, Transparenzpflicht als Bedingung öffentlicher Anerkennung statt Preisfestsetzung. Für Duisburg kommt hinzu: Mit UDE, FOM und IU steht die Angebotsseite bereits in der Stadt – der Weiterbildungsraum Duisburg macht aus drei Insellösungen einen Markt mit Auswahl.

WissZeitVG und Vollzeit-Promotion: Mindestregeln schützen den Wettbewerb, statt ihn zu ersetzen

Die halbe Promotionsstelle für die volle Aufgabe ist eine stille Auslese nach Elternhaus und im internationalen Rekrutierungswettbewerb – gegen volle Doktorandengehälter in der Schweiz, den Niederlanden oder Skandinavien – ein Standortnachteil. Die Abhilfe scheitert nicht am guten Willen einzelner Universitäten, sondern an einem Kollektivhandlungsproblem: Wer freiwillig vorangeht, wird im Kennzahlenvergleich bestraft. Genau dafür sind gesetzliche Mindeststandards da – sie ersetzen den Wettbewerb nicht, sie machen ihn erst fair. Wir wissen, dass Teile der liberalen Familie gesetzlichen Befristungsauflagen skeptisch gegenüberstehen und stattdessen allein auf die Reform der Forschungsfinanzierung setzen. Beides gehört zusammen: Die Reform der Projektförderung (Forderung 23) verändert die Anreize, der Mindestbeschäftigungsumfang (Forderung 22) schließt das Schlupfloch. Das Leistungsprinzip bleibt unangetastet – über Entfristung entscheidet weiterhin Qualität im Tenure-Verfahren, nicht Wartezeit. Und die Strukturseite erfordert keine zusätzlichen Staatsmilliarden: Hochschulen finanzieren Daueraufgaben heute bereits, nur ineffizient – als Dauerrekrutierung mit Einarbeitungsverlusten und Wissensabfluss. Dieselben Mittel in unbefristete Lecturer- und Senior-Researcher-Stellen überführt, ergeben Qualität in der Lehre, Kontinuität in der Forschung und Planbarkeit für Menschen, die nicht Professor werden wollen – und das Wissenschaftssystem braucht diese Menschen als vollwertige Berufswege, nicht als Trostpreise.

Wissenschaftliches Publizieren: Eigentumsrechte richtig setzen statt Monopolrenten finanzieren

Die Forderungen 24 und 25 sind keine Wissenschaftsromantik, sondern Ordnungspolitik im Lehrbuchsinn. Die Marktmacht der großen Wissenschaftsverlage entsteht nicht durch überlegene Leistung, sondern durch eine Fehlallokation von Eigentumsrechten: Die öffentliche Hand bezahlt Forschung und Begutachtung, überlässt die exklusiven Verwertungsrechte aber unentgeltlich privaten Monopolisten – und kauft anschließend den Zugang zum eigenen Wissen zurück. Jede einzelne Zeitschrift ist dabei ein Monopol, denn ein Aufsatz ist nur dort erschienen und nirgendwo sonst; Wettbewerb zwischen Verlagen findet deshalb nicht über Preise statt. Die liberale Antwort ist nicht die Verstaatlichung des Publizierens, sondern die Korrektur der Rechtezuordnung: Wenn die Rechte an steuerfinanzierter Forschung beim Autor und der Allgemeinheit verbleiben, wird der Verlag vom Rechteinhaber zum Dienstleister – und muss im Wettbewerb um Qualität, Geschwindigkeit und Preis seiner Dienstleistung bestehen. Genau das haben Wissenschaftsrat (2022) und der Rat der Europäischen Union (2023) empfohlen; die DFG unterstützt gemeinnützige, wissenschaftsgeleitete Publikationsinfrastrukturen ausdrücklich. Fachgemeinschaftsgetragene Diamond-Open-Access-Journals auf gemeinsamer europäischer Infrastruktur sind dabei die marktnächste Lösung: Die Qualitätssicherung bleibt, wo sie immer war – bei den Fachgemeinschaften selbst –, nur die Monopolrente entfällt. Entscheidend ist die Reputationsfrage: Solange Berufungskommissionen den Zeitschriftennamen statt der Arbeit bewerten, bleibt das Monopol stabil; deshalb gehört die Reform der Bewertungspraxis zwingend dazu. Für die Hochschulen ist das am Ende ein Haushaltsthema: Die Mittel, die heute in Lizenz- und Publikationsgebühren fließen, sind dieselben Mittel, die für Grundfinanzierung, Dauerstellen und Lehre fehlen – die Publikationsreform ist damit die stille Gegenfinanzierung dieses Antrags.

Gründungsförderung: Verlässlichkeit und Neutralität statt Club-Ökonomie

Die Forderungen 32 und 33 folgen zwei ordnungspolitischen Grundsätzen. Erstens Verlässlichkeit: Der schleichende Stopp des Gründungsstipendiums – pausiert „wegen hoher Nachfrage“, befristet bis zum Jahresende – ist genau die Stop-and-go-Politik, die Gründungsökosysteme zerstört. Wer eine Existenzgründung plant, kalkuliert die Förderlandschaft ein; ein Staat, der Zusagen im laufenden Betrieb kassiert, beschädigt Vertrauen weit über das einzelne Programm hinaus. Die liberale Konsequenz ist nicht der Ruf nach mehr Geld, sondern nach ehrlichen Regeln: Qualitätsauswahl statt Windhundverfahren, wenn die Mittel knapp sind, und der Umbau zum Hebelmodell, das privates Kapital mobilisiert, statt es zu ersetzen. Zweitens Wettbewerbsneutralität: Ein Förderprogramm, das einmalig sechs Universitäten auswählt und dann dauerhaft privilegiert, ist keine Exzellenzförderung, sondern Bestandsschutz – die größte Universität des Ruhrgebiets blieb außen vor, private Hochschulen und HAW von vornherein. Wettbewerb als Entdeckungsverfahren funktioniert nur mit wiederkehrenden, für alle offenen Runden, in denen das beste Konzept gewinnt – gleich, ob es von einer staatlichen Universität, einer privaten Hochschule oder einem Duisburger Dreier-Konsortium kommt. Für Duisburg ist Forderung 33 zugleich die landespolitische Flanke des Weiterbildungsraums: Ein gemeinsamer ESC-Antrag von UDE, FOM und IU wäre bundesweit das erste hochschulform-übergreifende Gründungszentrum – und exakt das Signal, das der Standort braucht.

Standort Duisburg

Jede Forderung dieses Antrags ist zugleich Fachkräftepolitik für den Strukturwandel: Sprachförderung über den Gutschein vergrößert das Potenzial von morgen, Anerkennung und Durchlässigkeit aktivieren die Qualifikationen von heute, berufsbegleitende Formate und der Weiterbildungsraum halten Beschäftigte im Arbeitsmarkt, verlässliche Wissenschaftskarrieren und Industriepromotionen halten Talent in der Region. Eine Stadt, in der vom Kita-Gutschein bis zur Promotion neben dem Beruf jeder Bildungsschritt offensteht und jede Qualifikation zählt, gewinnt den Standortwettbewerb um Menschen – das ist das Duisburg, für das dieser Antrag steht.

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